Von Christus berufen, von der Gemeinde gewählt.
Kompetenzen und Spiritualität von Pfarrgemeinderäten heute.
Vortrag beim Einführungswochenende für neu gewählte Mitglieder von PGR
Fulda, 9. Februar 2008
Haben Sie schon Ihre Autobiografie geschrieben? Nein, ich meine nicht Ihr Tagebuch, auch nicht die Biografie im Kopf, das bloße Nachdenken übers eigene Leben. Ich meine Ihre Autobiografie zwischen zwei Buchdeckeln, für die Frankfurter Buchmesse und die Bestsellerlisten des Spiegel. Haben Sie schon diese Autobiografie geschrieben? Die steht dann in den Bibliotheken zwischen „Entscheidungen“, von Gerhard Schröder, Dagmar Berghoffs „Zeit für mehr“ und „Erkämpfte Freiheit“ von Hans Küng. In Ihrer Autobiografie können Sie aller Welt endlich sagen, wie Ihr Leben wirklich war, was Sie alles richtig gemacht haben und wer Ihnen wie Schwierigkeiten bereitet hat.
Natürlich haben Sie diese Autobiografie noch nicht geschrieben. Wahrscheinlich sind Sie wie die meisten Menschen der Meinung, Ihr Leben sei vergleichsweise uninteressant, unwichtig und wenig unterhaltsam. Der Katholikenrat im Bistum Fulda hat allerdings eine höhere Meinung von Ihnen, denn er hat mich heute eingeladen, Ihnen zu sagen, dass Sie „von Christus berufen“ und „von der Gemeinde gewählt“ sind. Das ist vielleicht kein reißerischer Titel für eine Autobiografie, aber er drückt sehr gut aus, wie wichtig, interessant und wertvoll jede und jeder von Ihnen in den Augen Gottes und durch Ihre Aufgabe in der Kirche ist. Unwichtig, ob Sie im Rampenlicht der Öffentlichkeit stehen oder nicht. Nebensächlich, ob Sie eine Machtposition innehaben oder nicht. Wesentlich ist vielmehr Ihre Spiritualität, dass Sie nämlich Ihre Kompetenzen einbringen, um Ihrer Berufung durch Christus und Ihrer Wahl durch die Gemeinde gerecht zu werden.
Dazu möchte ich gerne heute ein paar klärende Worte sagen. Ich stelle mir daher fünf Fragen:
· Was bedeutet es, wenn wir sagen: Laien sind als Männer und Frauen „von Christus berufen“?
· Welche Konsequenzen besitzt für Sie die Tatsache, dass Sie „von der Gemeinde gewählt“ sind?
· Welche Mission besitzen wir als Kirche in der Welt von heute?
· Und welche Aufgaben erwachsen uns daraus als Rat in der Kirche?
· Schließlich: Wie ändern sich möglicherweise die Kompetenzen und die Spiritualität von Pfarrgemeinderäten in den Strukturen der Pastoralverbünde?
Vielleicht gelingt es mir auf diesem Weg, Sie von Ihrer eigenen Bedeutung so zu überzeugen, dass Sie nachher heimgehen und tatsächlich beginnen, Ihre Autobiografie zu schreiben.
1. „Von Christus berufen“: was ist ein Laie?
Wir verwenden in unserem Alltag das Wort „Laie“ in einer Weise, die meiner Behauptung zunächst einmal deutlich widerspricht. In unserer Alltagssprache ist ein Laie ein inkompetenter Nichtfachmann. Leider muss man sagen, dass auch in der Kirche dieser Begriff recht häufig in diesem Sinn verwendet wird. Viele Menschen würden sagen, dass auch in der Kirche Laien keine Experten sind, die Komplexität von theologischen und pastoralen Sachverhalten nicht genügend durchschauen und daher auch zu Recht nicht mehr Einflussmöglichkeiten besitzen.
Das Zweite Vatikanische Konzil sieht das nicht so. Für das Konzil sind die Laien diejenigen Männer und Frauen, „die, durch die Taufe Christus einverleibt, zum Volk Gottes gemacht und des priesterlichen, prophetischen und königlichen Amtes Christi auf ihre Weise teilhaftig, zu ihrem Teil die Sendung des ganzen christlichen Volkes in der Kirche und in der Welt ausüben.“ (LG 31) Bereits durch die Taufe gehören wir also nach Ansicht des Konzils zum Leib Christi als vollwertige Körperteile dazu. Der spätere Empfang weiterer Sakramente wie der Firmung, der Ehe oder der Priesterweihe ändert nichts an diesem Status der vollen Mündigkeit im Volk Gottes.
Die Laien sind nach der Lehre des Konzils durch die Taufe mit allen Kompetenzen ausgestattet, die es in der katholischen Kirche gibt: mit der priesterlichen, der prophetischen und mit der königlichen Kompetenz. Priesterliche Kompetenz, das heißt: Wir Laien sind geistliche Expertinnen und Experten, Fachleute auf dem Gebiet der Spiritualität. Die prophetische Kompetenz bedeutet, dass wir Laien in der Lage sind, politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Fragen mit Sachverstand aus unserem Glauben heraus zu beantworten. Und die königliche Kompetenz beinhaltet, dass wir Laien befähigt sind, in der Leitung der Kirche Verantwortung zu tragen. Laien in der Kirche sind daher keine kompetenzlosen Handlanger, sondern echte Fachleute, sozusagen Profis, dazu aufgefordert, die Kirche und die Welt mit ihren Kompetenzen zu gestalten.
Dazu sind wir „von Christus berufen“. Berufung, Nachfolge, Jüngerschaft – diese Begriffe beziehen sich nicht nur auf das Priesteramt und das Ordensleben. Durch die Taufe sind wir alle „von Christus berufen“, als seine Jüngerinnen und Jünger, um ihm nachzufolgen.
Für das Konzil gibt es nicht Christinnen und Christen erster und zweiter Klasse. Vor jeder Unterscheidung in Amtsträger und Laien gilt für das Konzil, dass „unter allen eine wahre Gleichheit [waltet] in der allen Gläubigen gemeinsamen Würde“ (LG 32). Hier setzt sich das Konzil über eine bestimmte Meinung in der Kirche hinweg, die etwa acht Jahrhunderte lang vertreten wurde: „Es gibt zwei Arten von Christen“, heißt es im Decretum Gratiani, einem mittelalterlichen Dokument, das großen Einfluss auf die Entwicklung des Kirchenrechts genommen hat[1]. Interessant ist, dass die Unterscheidung zwischen „zwei Arten von Christen“, Klerikern und Laien, damals sogar getroffen wurde, um die Rechte der Kleriker einzugrenzen. Erst später wurde sie immer mehr dazu missbraucht, um die Rechte der Laien zu beschneiden. Das Zweite Vatikanische Konzil lehnt jedoch diese scharfe Trennung von Amt und Laien ab und bestimmt, dass es eine echte Gleichheit aller Christinnen und Christen in der Würde und in der Berufung durch Gott gibt. Laien dürfen daher in diesem Selbstbewusstsein leben, von Gott berufen zu sein. Gott gibt uns Charismen, Talente, Kompetenzen. Deswegen sagt schon Papst Pius XII. im Jahr 1946: Die Laien „müssen […] ein immer tieferes Bewusstsein gewinnen, dass sie nicht nur zur Kirche gehören, sondern die Kirche sind.“[2] Wir Laien sind die Kirche. Es ist keine Anmaßung, wenn wir unsere Berufung auf diese Weise zuspitzen. Wir Laien gehören nicht nur zur Kirche, sondern wir sind die Kirche, wir können sie vertreten und repräsentieren. Wir sind von Christus berufen, als Laien, mit unseren eigenen Kompetenzen, die Kirche zu sein.
Dazu kommt es auf jede und jeden Einzelnen an. Jede und jeder von Ihnen ist von Christus berufen. Ihre Lebenserfahrung, Ihre Geschichte mit Gott und der Welt sind wichtig. Was der Geist durch Sie, wie Sie heute hier sind, unseren Gemeinden sagen will (vgl. Offb 2,7), darauf kommt es an.
2. Von der Gemeinde gewählt: was ist ein Pfarrgemeinderat?
Was ist eigentlich ein Pfarrgemeinderat? Ich zitiere da immer gern den Pfarrer meiner Heimatgemeinde, der in meinem Alter ist und die Meinung vertritt, der Pfarrgemeinderat sei „der Helferkreis des Pfarrers“. Stimmt das? Oder wie meine Frau ironisch kommentiert: „Kuchen, Kühlschrank, Kirchenschmuck“. Oder ist der Pfarrgemeinderat die Zusammenkunft einiger Wichtigtuer in der Gemeinde, die überall dabei sind und nirgends etwas tun? Oder ist der Pfarrgemeinderat so etwas wie das Parlament der Pfarrei, in dem über alles diskutiert und abgestimmt werden muss, was in der Pfarrei so läuft?
Auch hier hilft ein Blick in die Dokumente des Zweiten Vatikanischen Konzils. Die Bischöfe fordern dort, dass „nach Möglichkeit beratende Gremien eingerichtet werden, die die apostolische Tätigkeit der Kirche […] unterstützen.“ (AA 26) Diese Gremien sollten auch für die Koordination der „verschiedenen Vereinigungen und Werke der Laien“ dienen. Der Pfarrgemeinderat ist also nach dem Willen des Konzils ein beratendes Gremium, welches die Aktivitäten der Kirche, also aller Gläubigen, unterstützt und der Koordination ihrer Vereinigungen dient.
In dieser Formulierung zeigt sich bereits die komplexe Aufgabenvielfalt des Pfarrgemeinderats. Dieser Rat soll nicht nur beraten und diskutieren, Meinungen äußern und Beschlüsse fassen, sondern auch die kirchlichen Aktivitäten aller Christinnen und Christen der Pfarrei unterstützen und darüber hinaus noch zwischen kirchlichen Verbänden, Vereinen und Institutionen koordinieren. Trotz dieser Aufgabenvielfalt ist der Pfarrgemeinderat nicht als Mammutprojekt konzipiert, denn er arbeitet im Zusammenhang mit der pastoralen Verantwortung des Pfarrers und der anderen amtlichen Kräfte in der Seelsorge. Gemeinsam mit diesen soll der Pfarrgemeinderat beraten und koordinieren.
Tatsächlich gehören daher wie in einem Parlament alle Fragen, die die Pfarrei betreffen, auf die Tagesordnung des Pfarrgemeinderates. Aber anders als in einem Parlament wird nicht einfach nach Mehrheiten gesucht, abgestimmt und der Fall ist erledigt. Der Pfarrgemeinderat soll beraten und koordinieren, also – nach Möglichkeit – sich einig werden, die beste Lösung für alle suchen. Es gibt auch keine Beschlüsse wie im Parlament, die anschließend für alle bindend wären, auch für die Bundeskanzlerin. Es geht um Lösungen, die für alle tragbar sind, die der gemeinsamen Verantwortung aller entsprechen, auch der Verantwortung des Pfarrers. Und es geht um Unterstützung: Der Pfarrgemeinderat soll keine Gesetze erlassen, an die sich alle halten müssen, sondern Wege ermöglichen, auf denen die Christinnen und Christen ihrer Pfarrei am besten ihrer Berufung vor Gott und vor der Welt gerecht werden können.
Der Pfarrgemeinderat ist also etwas anderes als ein Helferkreis, ebenso aber auch etwas anderes als ein Parlament. Es geht darum, über Wege der Nachfolge zu beraten, die Menschen in der Gemeinde zu unterstützen und ihre Aktivitäten zu koordinieren, damit die Kirche vor Ort leben kann.
Dies ist also Ihre Aufgabe als gewählte Pfarrgemeinderätinnen und Pfarrgemeinderäte. Dazu sind Sie nicht nur „von Christus berufen“, sondern vor allem „von der Gemeinde gewählt“. Die Menschen in der Gemeinde, von denen Sie gewählt sind, haben einen Teil ihrer Verantwortung für die Gesamtkirche, für die Seelsorge in Ihrer Pfarrei, an Sie delegiert. Dadurch erhalten Sie eine Stimme mit Gewicht. Wie jeder getaufte Christ haben Sie das Recht mitzureden und gehört zu werden, nun aber noch verstärkt durch die Wahl, die Sie zu einer Vertreterin, zu einem Vertreter vieler Menschen in Ihrer Gemeinde macht. Im Pfarrgemeinderat repräsentieren und vertreten Sie diese Menschen, nicht nur diejenigen, die bei der Wahl für Sie gestimmt haben. Sie sollen auch die Stimme derjenigen vertreten, die sonst in der Gemeinde nicht gehört werden, ja sogar die Stimme derjenigen, von denen zweifelhaft ist, ob sie überhaupt zur Gemeinde, zur so genannten Kern-Gemeinde, gehören. Auch sie werden von Ihnen vertreten, auch für sie müssen Sie Ihre Stimme erheben. Auch diese Menschen sollen mitreden, mitglauben und mithandeln dürfen.
Schließlich ist der Pfarrgemeinderat noch unter einem weiteren Aspekt etwas anderes als ein Parlament. Denn er soll nicht nur beraten, unterstützen und koordinieren. Der Pfarrgemeinderat ist auch selbst eine kirchliche Gemeinschaft. Wenigstens für die Zeit einer Wahlperiode finden sich Menschen zusammen, um aus ihrem Glauben heraus das Leben in ihrer Gemeinde zu gestalten. Im Idealfall werden diese Menschen zu einer Gemeinschaft zusammenwachsen, in der nicht nur gearbeitet, sondern auch Glaube und Leben geteilt wird. Der gemeinsame Dienst an der Gemeinschaft soll diese Menschen dazu bringen, selbst eine Gemeinschaft zu werden und keine Ansammlung von Einzelkämpfern. Das Auf und Ab der Gemeinde, ihre Krisen und ihre Hoch-Zeiten können diese Gemeinschaft im Pfarrgemeinderat wachsen lassen. Allerdings kann auch das, wie Sie sich vorstellen können, ein wechselhafter Prozess mit Hoch- und Tiefpunkten sein. Durch die Gestaltung der Sitzungen und der Klausurveranstaltungen können Sie allerdings zu diesem Wachstum beitragen.
3. Kirche in der Welt: Was ist unsere Mission?
Die Kirche ist nicht für sich selbst da. Dies ist vielleicht eine der wichtigsten Einsichten des Zweiten Vatikanischen Konzils. Die Kirche ist kein Selbstzweck. Ihre tiefste Bestimmung liegt nicht darin, dass möglichst viele Menschen die Gottesdienste besuchen. Ihr oberstes Ziel ist es auch nicht, möglichst viele Menschen zur Taufe und zum bewussten Kirche-Sein zu bewegen. Die Kirche steht vielmehr im Dienst des Reiches Gottes, wie es von Jesus verkündet worden ist, also neuer, gerechter, auf Gott bezogener Lebensverhältnisse. Das bedeutet: Unser Ziel ist nicht weniger als die Umgestaltung der ganzen Welt im Sinne Gottes. Die Kirche lebt nicht nur mitten in der Welt, sondern sie existiert im Dienst an der Welt. Sie ist nicht nur für die Getauften oder nur für die Katholiken da, sondern für die gesamte Menschheit.
Auch der einzelne Pfarrgemeinderat lebt aus dieser großen Perspektive: Wir beraten und koordinieren hier nicht nur für die treuen Gottesdienstbesucher, für die Kerngemeinde, und auch nicht alleine für die Gesamtheit der Katholiken. Es geht uns um das Wohl aller Menschen, die in unserer Pfarrei zusammenleben, ja, wir stehen in einer gewissen Verantwortung vor der Weltkirche, vor der weltumspannenden Menschheit. Diese große Verantwortung lässt sich natürlich nicht immer im Detail verwirklichen, aber es ist wichtig, diese Perspektive zu erkennen, die über den eigenen Kirchturm hinausweist und uns auf die Fragen und Probleme, aber auch die Freuden und Hoffnungen der Menschen unserer Zeit hinweist. „Der Weg der Kirche ist der Mensch“ (RH 14), formulierte Johannes Paul II. programmatisch in seiner ersten Enzyklika. Auch der Weg des Pfarrgemeinderates ist der Mensch, sind die vielen Menschen, die bei uns und mit uns leben.
Dabei dürfen wir nicht alleine auf die Menschen schauen, die wir in der Kirche und im Pfarrheim vorfinden. Es geht um eine Perspektive nach draußen: Es gibt Menschen, denen es man nicht ansieht, dass sie zur Kirche gehören. Es gibt Menschen, die von Gott zur Kirche berufen sind, die aber von der real existierenden Pfarrgemeinde nicht aufgenommen und beheimatet werden. Und es gibt Menschen, die aus verschiedenen Gründen nichts von der Kirche wissen wollen, die vielleicht anderen Religionen angehören, und deren Lebensbedingungen uns als Kirche herausfordern.
Diese Herausforderungen zu erkennen, mit den Menschen in Dialog zu treten und die Offenheit der Kirche für die Fragen und Anliegen unserer Welt zu demonstrieren, dazu sind natürlich alle Christinnen und Christen aufgerufen. Der Pfarrgemeinderat als Gremium des Rates und der Koordination muss sich diese Perspektive zu eigen machen und immer wieder an die Weltverantwortung der Kirche erinnern. Wir können den Dialog mit den Herausforderungen unserer Zeit nicht einfach an die Caritas delegieren, so wichtig deren Institutionen in unserer Kirche sind. Auch im Pfarrgemeinderat muss es Raum geben, um die wichtigen Fragen der Menschen, in deren Mitte wir leben, und zu denen wir selbst gehören, zu diskutieren und nach Lösungswegen aus unserem Glauben heraus zu suchen.
Welche Herausforderungen unserer Welt das im Einzelfall ist, wird selbstverständlich von Ort zu Ort verschieden sein. Alte und kranke Menschen, Jugendliche und Kinder sowie Menschen in der Dritten Welt stehen schon länger im Blick unserer Pfarrgemeinderäte. Darüber hinaus können sich vor Ort konkrete andere Herausforderungen zeigen: Menschen mit einem anderen kulturellen oder religiösen Hintergrund – das müssen nicht mehr automatisch ausländische Menschen sein. Wie stehen wir als Pfarrgemeinderat zu der Frage, ob in unserem Stadtteil eine Moschee gebaut werden darf? Eine andere, zunehmend wichtige Herausforderung ist vielerorts Arbeitslosigkeit und Armut. Welche Wege stehen einem Pfarrgemeinderat offen, wenn vor Ort die Schließung eines großen Betriebes droht?
Solche Herausforderungen gibt es viele. In unserer komplexen Gesellschaft gibt es wesentlich mehr Herausforderungen als ein einzelner Pfarrgemeinderat jemals auf seine Tagesordnung setzen kann. Wichtig ist, dass wir als Kirche diese Perspektive offen halten: Was die Menschen in unserer Zeit bewegt, das bewegt auch uns – das fordert auch uns heraus, unseren Beitrag zu leisten, damit unsere Welt in kleinen Schritten verändert werden kann und dem Reich Gottes ähnlicher wird.
In der Auseinandersetzung mit den Fragen unserer Zeit werden wir auch feststellen, dass die Kirche nur eine Stimme unter vielen ist. Solange wir über Fragen wie die Gottesdienstzeiten oder den Ablauf des Pfarrfestes beraten, können wir selbst eine Lösung herbeiführen. In wichtigen öffentlichen Fragen müssen wir die Zusammenarbeit mit anderen zivilgesellschaftlichen Stimmen suchen, Bündnisse schließen, Kompromisse eingehen, Niederlagen einstecken. Solche Erfahrungen machen wir beispielsweise bei Pax Christi in der Zusammenarbeit mit anderen Friedensbewegungen. Da müssen wir als Kirche lernen, Teil eines größeren Ganzen zu sein, in dem auch andere Gruppen mitarbeiten. Viele schrecken vor dieser Vorstellung zurück. Aber wer die Welt dem Reich Gottes ähnlicher machen will, muss sich mit dieser Welt auseinandersetzen, bisweilen ringen. Dabei eröffnen sich nicht selten auch Möglichkeiten zu einer fruchtbaren Zusammenarbeit mit Menschen, die wir zuvor nur von weitem beäugt hatten.
Es ist wichtig, dass wir im Pfarrgemeinderat diese Perspektive finden, damit die Kirche nicht immer nur um sich selbst kreist, sondern zu ihrer eigenen Aufgabe kommt, zu ihrer Mission: Missionarisch Kirche sein bedeutet nicht, die Gesellschaft von der Wichtigkeit der Institution Kirche zu überzeugen. Missionarisch Kirche sein heißt, der Mission der Kirche selbst gerecht zu werden, ihrem Auftrag, der Welt zu dienen und sie dem Reich Gottes ähnlicher zu machen.
In vielen modernen Unternehmen ist es seit einigen Jahren Sitte, die eigene Mission zu beschreiben. In Anlehnung an den christlichen Missionsbegriff sprechen Organisationsentwickler gerne von einem „Mission Statement“, einem einprägsamen Satz, mit dem das Wichtigste im Unternehmenszweck ausgedrückt wird. Es ist naheliegend, auch für die Mission der Kirche, oder in unserem konkreten Fall für die Aufgaben des Pfarrgemeinderats ein Mission Statement zu formulieren. Natürlich müssen Sie das vor Ort selbst tun. Ich schlage Ihnen, auf der Grundlage der Mission der Kirche, folgendes Mission Statement vor: „Wir sorgen dafür, dass der Ort, an dem wir leben, dem Reich Gottes ähnlicher wird.“
4. Der Rat der Laien: Die Welt in der Kirche.
Durch den Pfarrgemeinderat kommt nicht nur die Kirche in die Welt, sondern auch die Welt in die Kirche. Laien aus verschiedenen Lebensbereichen und Lebensaltern, Frauen und Männer mit unterschiedlichen Berufen und Lebenserfahrungen beraten miteinander über kirchliche und religiöse Fragen, mitten in der Kirche. Dies ist ein weiterer Dienst, den Sie als Kirche an der Welt leisten: Sie tragen die Welt in die Kirche hinein und öffnen sie auf diese Weise für die Herausforderungen der Gesellschaft. Ohne das Expertenwissen der Laien kann in der Kirche nicht kompetent über Fragen der Familie, der Arbeitswelt, über Geld und Öffentlichkeitsarbeit, über Kinder und Jugendliche, Wirtschaft und Politik gesprochen werden. All diese und viele ähnliche Fragen, die die Kirche zuinnerst betreffen, sind der Fachbereich der Laien. Auch theologische Themen und Glaubensfragen können nicht ohne die Glaubenskompetenz der Laien behandelt werden, die Expertinnen und Experten für den Glauben in der Welt sind.
Deswegen kann die Kirche auf den Rat der Laien nicht verzichten. Darauf hat der Bischof von Rottenburg-Stuttgart, Gebhard Fürst, hingewiesen. Er sagt mit Blick auf Pfarrgemeinde-, Dekanats- und Diözesanrat: „Ich nehme als Bischof diese Räte nicht nur in Kauf, sondern ich brauche sie mit ihrem Rat.“ Diese Doppeldeutigkeit von „Rat“ als Gremium und „Rat“ im Sinne von Beratung, weist darauf hin, welche Bedeutung die Räte der Laien und der Rat der Laien in der Kirche besitzen. Bischof Fürst fügt deshalb hinzu: „Beratung ermöglicht […], dass Entscheidungen mit breiterem und insgesamt tieferem Sachverstand angebahnt werden und zu einem guten Ergebnis geführt werden können.“[3]
Pfarrgemeinderäte und andere Räte von Laien in der Kirche sind also keine Modeerscheinung und kein Zugeständnis an den demokratischen Zeitgeist. Rat und Beratung ist etwas, auf das die Kirche nicht verzichten kann, wenn sie einerseits Sachverstand walten lassen und außerdem dem Heiligen Geist eine Chance geben will, zu Wort zu kommen.
Man muss es daher nicht als Abwertung des Pfarrgemeinderates verstehen, wenn es im Codex Iuris Canonici, im kirchlichen Gesetzbuch, lapidar heißt: „Der Pastoralrat hat nur beratendes Stimmrecht“ (can 536 § 2). Beratung im Sinne der Kirche heißt nicht, dass irgendwelche Leute über irgendwelche Dinge reden, und die Entscheidungen nachher völlig anders fallen können. Denn das Kirchenrecht verpflichtet zugleich die Entscheidungsträger in der Kirche, sich den Rat ihrer Räte anzuhören, und ihm zu folgen, wenn nicht schwerwiegende Gründe dagegen sprechen. Die Mitglieder der Räte werden ihrerseits verpflichtet, „ihre Meinung aufrichtig vorzutragen“ (can 127 §§ 2-3). Diese Beratung ist keine beliebige Meinungsäußerung, die man einfach vom Tisch wischen könnte. Sie verpflichtet alle, sich ernsthaft mit einem Thema zu befassen und gemeinsam nach der besten Lösung für alle zu suchen. Der Idealfall ist, dass der Pfarrgemeinderat durch diese Beratung zu einer gemeinsamen Entscheidung findet, in der die Verantwortung aller zum Ausdruck kommt.
Im Normalfall werden im Zug dieser Beratungen unterschiedliche Meinungen auf den Tisch kommen. Nicht jeder kann Recht behalten. Vielleicht wird es nicht immer „win-win-Lösungen“ geben, bei denen alle gewinnen. Es muss aber auch keine Niederlagen mit Opfern und Unterlegenen geben. Das Prinzip „Beratung“ bedeutet ja auch, dass jedes Mitglied des Pfarrgemeinderats, das seine Meinung äußert, weiß, dass es nicht selbst die Entscheidung treffen muss. Er oder sie ist daher frei, die eigene Meinung in den Raum zu stellen, zu vertreten, für sie einzutreten, aber kann sich auch die Freiheit nehmen, am Schluss zu sagen: „War ja nur ein Vorschlag“ – wenn die Verantwortlichen für die Entscheidung einem anderen Vorschlag den Vorzug geben wollen – bitte. Das ist ihre Verantwortung, nicht meine.
Das Konzept der Beratung bürdet denjenigen, die für die Entscheidungen zuständig sind, eine hohe Verantwortung auf. Denn sie müssen nicht nur die Sachlage, die Tatsachen und die Notwendigkeiten berücksichtigen, sondern auch noch den Rat der Räte. Auch die Räte tragen einen Teil der Verantwortung für die gemeinsame sinnvolle und angemessene Lösung der zu beratenden Fragen. Sie müssen aber nicht auch noch die Last der Entscheidung schultern. So gern wir manchmal vielleicht selbst diese Entscheidungen treffen und verantworten würden – es kann auch eine Entlastung sein, es nicht tun zu müssen.
Männer und Frauen, die als Laien in den kirchlichen Räten ihren Rat beisteuern möchten, weisen daher Schlüsselkompetenzen auf, die es ihnen ermöglichen, durch ihren Rat zu angemessenen Lösungen beizutragen. Dazu gehört in erster Linie ihre Lebenserfahrung, ihre Fachkompetenz in Fragen des Lebens und der Gesellschaft, ihre Weltkompetenz, die sie in die Kirche einbringen. Eine weitere Kompetenz ist ihr Mut, ihre Offenheit und Freiheit, diese Themen auch wirklich anzusprechen. Ein Drittes ist ihre Gemeinschaftskompetenz, die meist in der Familie und in zwischenmenschlichen Beziehungen schon intensiv geschult wurde. Gegenseitige Akzeptanz, Toleranz und Wertschätzung anderer Erfahrungen gehören hierzu. Schließlich gehört zu den Schlüsselkompetenzen der Laien in den Räten ihre Spiritualität. Nicht nur ihre Weltkompetenz, sondern auch ihre Gotteskompetenz macht den Wert des Rats der Laien aus, auf den die Kirche nicht verzichten kann. Die Erfahrungen, die Frauen und Männer in Ihrem Leben mit ihrem Glauben machen, die Wege, auf denen sie Gott begegnet, ihn verloren und von ihm wieder gefunden wurden – auch dieses Fachwissen bringen Laien durch ihren Rat in die Kirche ein. Die Beratungen in den kirchlichen Räten machen dieses Wissen transparent. Welt- und Gotteskompetenz miteinander auszutauschen, hilft allen, sich für den Auftrag der Kirche im Dienst an der Welt zu stärken. Die Kirche kann daher um ihrer Mission willen nicht auf den Rat der Laien verzichten.
5. Verbunden in der Pastoral: Wie ändern sich Kompetenzen und Spiritualität von Pfarrgemeinderäten im Pastoralverbund?
Die strukturellen Veränderungen in den Pfarrgemeinden, hin zu Pastoralverbünden und anderen pastoralen Großeinheiten, verunsichern gegenwärtig nicht wenige Männer und Frauen in den Pfarrgemeinderäten, wenigstens in meiner Heimatdiözese, Würzburg. Die neue Situation stellt uns vor neue Herausforderungen, und die Schwierigkeiten und Probleme, die sich nun stellen, verdecken oftmals den Blick auf die Chancen, die sich durch diesen Strukturwandel auch ergeben.
Vor allem wird die Diskussion meist von einer einzigen Zahl dominiert, der Zahl der Priester. Von dieser Zahl abgeleitet: die Zahl der Gottesdienste. Dabei geht es doch eigentlich bei der Mission der Kirche überhaupt nicht um Zahlen, sondern darum, dass Christinnen und Christen sich bemühen, ihren Glauben in ihrem Leben Gestalt annehmen zu lassen. Die Mission der Kirche verwirklicht sich in unserem Leben, im Alltag, in der Welt, in unserer Gemeinde, und nur in zweiter Linie auch im Pastoralverbund. Der Pastoralverbund ist nicht Sinn und Zweck unseres christlichen Daseins, er hat die Funktion eines Instrumentes, eines Werkzeugs, das uns dieses christliche Dasein ermöglichen soll. Er ist zudem ein Werkzeug neben vielen anderen.
Wir sollten die Diskussion um die Pastoralverbünde daher gelassener führen. Fragen wie „Was trägt der Pastoralverbund dazu bei, damit Menschen ihr Christsein verwirklichen können?“ oder „Wie hilft uns der Pastoralverbund dabei, den Ort, an dem wir leben, dem Reich Gottes ähnlicher zu machen?“ müssen die Beratungen über die Gestaltung der neuen Strukturen bestimmen. Auch der Pastoralverbund entbindet uns nicht von unserer Verantwortung als Laien, den Auftrag der Kirche konkret in unserem Alltag, unserem Leben, unserer Gemeinde zu verwirklichen.
Natürlich bringt die neue Organisationsstruktur auch Veränderungen mit sich, die unsere Kompetenzen und unsere Spiritualität als Laien in den Räten betreffen. Es wird Pfarrgemeinderäte geben, die regelmäßig ohne den Pfarrer tagen werden, dass heißt ohne die Person, die dafür zuständig ist, Entscheidungen zu fällen.
Eine solche Situation stellt neue Herausforderungen an die Verantwortung der Mitglieder der Räte. Die Fähigkeit zur Zusammenarbeit, zum Nachgeben, das Einfühlungsvermögen werden stärker gefordert sein als in der Vergangenheit. Überhaupt erfordert das Verbundensein im Pastoralverbund von den einzelnen Pfarrgemeinderäten das Vorstellungsvermögen und die Phantasie, sich in die Situation und die Rolle anderer, eben auch der Laien in den anderen Räten, hineinzuversetzen. Die Laien in den Räten der Nachbargemeinden sind nicht unsere Konkurrenten, unsere Mitbewerber, unsere Gegner – sie sind in derselben Situation wie wir, auf der Suche nach den besten Wegen, um das Reich Gottes in ihrem Leben zu verwirklichen. Können wir die Kreativität und den Einfallsreichtum entwickeln, die uns helfen werden, nach Lösungen zu suchen, die nicht nur uns weiterhelfen, sondern auch den Christinnen und Christen der Nachbargemeinde? Erreichen wir eine wachsende kommunikative Kompetenz, um uns gegenseitig über Ziele, Planungen und Hoffnungen zu informieren?
Hier sind neue Kompetenzen, neue Fähigkeiten gefragt, aber auch eine vertiefte Spiritualität. Unser geistlicher Blick muss mehr und mehr über unseren eigenen Kirchturm hinausgehen. Zwar lebt die Kirche immer nur vor Ort, aber sie lebt eben auch an anderen Orten, sie lebt sogar, für viele überraschend, auch am Nachbarort. Sie lebt aber auch an vielen anderen Orten im Bistum Fulda, in Deutschland, ja in der ganzen Welt. Auch vor den Christinnen und Christen all dieser Gemeinden in der ganzen Welt tragen wir eine Verantwortung – dies kann den Blick auf unsere eigene Gemeinde nur bereichern. Wir werden uns bewusst sein, dass wir zwar vielleicht keinen eigenen Pfarrer mehr vor Ort wohnen haben, aber dass wir deswegen nicht allein gelassen sind, denn wir leben in Gemeinschaft mit den vielen Frauen und Männern auf der ganzen Welt, und sogar in der Nachbargemeinde, die alle versuchen, ihren Glauben ins Leben zu übersetzen.
Dabei ist eine gewisse Profilierung der einzelnen Pfarrgemeinderäte und der einzelnen Gemeinden durchaus wünschenswert. Es muss nicht an allen Orten und in allen Gemeinden dasselbe gemacht werden. Die Lebensumstände, die konkreten Bedürfnisse an jedem Ort sind ja auch verschieden. Und ebenso bringen die verschiedenen Laien an den unterschiedlichen Orten auch verschiedene Charismen, Kompetenzen, Fähigkeiten ein. Deswegen soll jeder Pfarrgemeinderat sich fragen: Was ist typisch für uns? Was ist unser spezifisches Kennzeichen? Was können wir gut, was andere vielleicht nicht können? Welcher speziellen Aufgabe, die sich uns an unserem Ort stellt, widmen wir uns? Wagen Sie den Mut, sich auf eine ganz besondere Weise als christliche Gemeinde zu profilieren und dabei andere Aufgaben, die in der Nachbargemeinde im Vordergrund stehen, ruhig in Kooperation und im Verbund anzugehen! In der Nachbargemeinde läuft eine hervorragende Jugendarbeit? Vielleicht können unsere Jugendlichen dort etwas lernen. In unserer Gemeinde gibt es ein großes Schulzentrum? Wir fördern die Schulpastoral – das nützt auch den Schülerinnen und Schülern aus den Nachbargemeinden.
Auf diese Weise muss die Profilierung der Gemeinden nicht zu einer Konkurrenzsituation führen, sondern zu gegenseitiger Bereicherung. Die Zusammenarbeit im Pastoralverbund kann uns helfen zu erkennen, dass es gar nicht mehr nötig ist, dass in jeder Einzelgemeinde alles gemacht wird. Wir müssen nicht alles alleine können. Wir können auch manche Aufgaben, die uns nicht so vordringlich erscheinen, zurückstellen oder an den Pastoralverbund delegieren. Wir sind ja jetzt „verbunden in der Pastoral“. Auf diese Weise gewinnen wir die Freiheit, uns vor Ort mit den Fragen, die unsere Gemeinde wirklich betreffen, auseinanderzusetzen. Hier liegt meines Erachtens eine große Chance in der Kooperation, in der Verbundenheit miteinander in den Pastoralverbünden.
Auch wenn die Einführung dieser neuen Strukturen viele Menschen zu Recht verunsichert, nutzen Sie die Chance, Ihre Kompetenzen als Laien in der Kirche einzubringen!
Schluss: Rädchen oder Rat?
Sind Sie ein Rädchen oder sind Sie ein Rat? Manche Laien in den Räten fühlen sich als kleines Rädchen in der Kirche, das sich immer nur drehen, immer nur funktionieren muss, auf das aber niemand achtet und auf das es auch nicht wirklich ankommt. Ich habe heute versucht, Ihnen zu verdeutlichen, dass Sie kein Rädchen sind, sondern ein Rat, eine Rätin, auf die es ankommt. Die Kirche kann auf Ihren Rat nicht verzichten – auf Ihren ganz persönlich.
Es gibt Institutionen, die funktionieren nach dem Prinzip des Rädchens. Die Kirche gehört nicht zu ihnen. Wir pflegen das Charisma des Rates, hören auf den Rat der Räte. Wir wissen, dass es auf diesen Rat ankommt, um die Mission der Kirche im Dienst an unserer Welt zu erfüllen. Deswegen brauchen wir die Kompetenzen der Laien, besonders die der Pfarrgemeinderätinnen und Pfarrgemeinderäte. Dazu sind Sie alle „von Christus berufen“ und „von der Gemeinde gewählt“.
[1] DECRETUM GRATIANI, c.XII q.1 c.7, z.B. http://ivv7srv15.uni-muenster.de/mnkg/pfnuer/klerus.html bzw. http://mdz.bib-bvb.de/digbib/gratian/text/@ebt-raster;cs=default;ts=default;pt=79776;lang=de?filename=391.pdf
[2] vgl. Johannes Paul II: Christifideles Laici 9.
[3] Sonntagsblatt Diözese Rottenburg-Stuttgart, 04.12.2005, zitiert nach: http://www.st-bonifaz-regensburg.de/artikRot.htm.
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